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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

Die folgenden Bedingungen sind Grundlage jeden Auftrages. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

1. PREISE

Mangels besonderer Preisvereinbarung gelten die Listenpreise des Lieferers. Preisvereinbarungen zwischen Auftraggebern und Abnehmern bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Netto-Preisangaben können gegenüber dem Bruttopreis Rundungstoleranzen beinhalten. In den Lieferscheinen und der Rechnungsstellung werden zum Zwecke der Toleranzminimierung und EDV-bedingt bei allen EP's und Nettopreise ausgewiesen. Die Nettoendsumme, der MwSt-Betrag und die Bruttoendsumme wird nur in Rechnungen belegt.

 

2. PREIS- UND GELD-ZURÜCK- GARANTIE

Wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsabwicklung ein günstigeres Wettbewerbs-Preislisten-Angebot für Plotten, Scannen oder Digital-Großkopien als gleiche Dienstleistung mit einer gültigen Wettbewerbs-Preisliste in Essen nachweist, erhält er die Differenz zwischen seiner Rechnung und der Preisliste des Wettbewerbers bis zu einem Betrag von € 250,00 anstandslos erstattet.

 

3. URHEBERRECHT / RECHTSHINWEIS

Der Auftraggeber bestätigt die Voraussetzungen nach § 53 UrhG (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) stillschweigend mit seinem Ausführungsauftrag. Vervielfältigungen sind ausschließlich nur gem. § 53 UrhG zulässig; ansonsten setzen wir bei den uns erteilten Aufträgen voraus, dass der Auftraggeber ausnahmslos sein eigenes Urheberrecht ausübt. Die Folgen, die aus einer Verletzung entstehen, trägt der Auftraggeber; er stellt damit ausdrücklich die Auftragnehmerin ADD J. Wüst von jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechts oder sonstigen Schutzrechts im Rahmen der Auftragsausübung frei, sofern die Rechtsverletzung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma ADD J. Wüst beruht. Vervielfältigungen und Verwendung dieser Preisliste sind auch auszugsweise nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz.

 

4. LIEFERUNG

Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden. Lieferfristen werden unverbindlich angegeben. Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung werden ausgeschlossen. Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Bestellers.

 

5. MEHRAUFWAND

Mehraufwand, verursacht durch mangelhafte oder fehlende Auftragsangaben kann mit einer Aufwandsentschädigung Ansatz finden. Bei Arbeiten wird Verschnitt incl. der Schutzränder bzw. gem. Rollenlaufbreite mitberechnet. Tests von Scan- oder Plotteinstellungen gehen, soweit sie verlangt werden, zu Lasten des Auftraggebers. Rechnungsstellung bei einem Monatsumsatz unter € 50,00 (Netto) wird mit einem Mindermengen-Bearbeitungsbetrag in Höhe von € 5,00 (Netto) belastet. Bei Rechnungskunden mit Lastschriftvollmacht reduziert sich die Netto-Mindermengen-Schwelle auf € 25,00.

 

6. BOTENDIENST

Für die normale, schnelle Abwicklung von Plotaufträgen stellen wir unseren kostenlosen Botendienst im Rahmen von Sammelfahrten zur Verfügung. Bei Minderaufträgen unter € 15,00 (Netto) behalten wir uns vor, eine Unkostenbeteiligung in Höhe von 3,00 €/ Fahrt in Rechnung zu stellen. Expreß-Kurierfahrten werden im Einzugsgebiet mit 10,00 €/Fahrt berechnet. Bedingt durch die größere Entfernung nach Bottrop, Gelsenkirchen, Heidhausen oder Werden behalten wir uns bei Inanspruchnahme unseres Botendienstes vor, die Minderauftragsgrenze auf €50,00 fest- zusetzen oder eine Fahrtkostenbeteiligung von 0,90 €/km zu berechnen. Für Kopieraufträge wird gewünschter Botendienst freibleibend, bis zur Höhe der anfallenden Kosten, in Rechnung gestellt.

 

7. GEWÄHRLEISTUNG

Der Auftraggeber haftet für den Inhalt und die Benutzung der richtigen Datei und das für jeden einzelnen erteilten Auftrag. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die aus verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Kunden haben überlassene Unterlagen auch zu versichern. Für Arbeiten, die infolge von Material- oder Bearbeitungsfehlern unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Verlust oder Beschädigung von übergebenen Originalen wird Ersatz nach Maßgabe eines abgeschlossenen Versicherungsvertrages geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Hinsichtlich möglicher versteckter Mängel der gelieferten Vorlagen wird nur bei Ducken, die ausschließlich Schneiden, Falten oder Laminierung o.ä. beauftragen jedwede Haftung ausgeschlossen. Schadensfälle und Reklamationen sind dem Lieferer binnen 24 Stunden schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens glaubhaft nachzuweisen und für Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Bei bereits mangelhaften Vorlagen gilt grundsätzlich ein Haftungsausschluss als vereinbart, soweit dieses mögliche Beschädigungen betrifft. Da sich Farbstoffe im Laufe der Zeit verändern können, leisten wir bei Farbveränderungen keinerlei Ersatz. Kaschierte Klebefolien sind auf allen planen Untergrundmaterialien verwendbar, außer auf PVC-haltigen Platten, unbeschichteten Span-, Hartfaserplatten und eloxierten Aluminium. Für die Beschaffenheit des Untergrundes und die Reaktion des Klebers mit dem Untergrund übernehmen wir keine Gewähr. Der Auftragsgeber verpflichtet sich, spätestens 2 Monate nach Fertigstellung seine Vorlagen und die angefertigte Ware abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Aufbewahrungsfrist, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorlagen und Waren im Sinne des Datenschutzes zu vernichten; neben den Fertigstellungskosten wird der Auftraggeber mit Entsorgungskosten in Höhe 10% des Warenwertes, jedoch mind. mit € 10,00 belastet.

 

8. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware einschließlich dem Dienstleistungsanteil bis zur Zahlung aller Forderungen der Parteien vor, und zwar auch so weit es sich aus Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferungen oder Dienstleistungen nicht verfügen, außer wenn diese im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet oder weiter veräußert werden dürfen. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen; diese durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenen Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an der Ware und der damit verbundenen Dienstleistung über seine Kunden vorzubehalten.

 

9. ZAHLUNG

Rechnungen sind zahlbar sofort bei Erhalt der Ware ohne jedweden Abzug, sofern nicht nachstehende Bedingungen vereinbart sind. Rechnungsendsummen werden ggf. auf 10 Cent gerundet. Rechnungsstellung erfolgt zum Monatsende. Der Lieferer gibt 21 Tage Zahlungsfrist, bei Neukunden 8 Tage ab Rechnungsdatum. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug, bei verspäteter Zahlung werden € 2,50 Mahnkosten / pro Mahnstufe berechnet. Außerdem werden bankübliche Zinsen, mind. jedoch 5% über dem Bundesbank-Diskontsatz, geltend gemacht. Nur in Verbindung mit Bankeinzugsvollmacht oder Vorkasse wird ein Skontoabzug in Höhe von 2% gewährt. Rabatte werden in Form von Provision gewährt, wenn ein monatlicher Mindestumsatz nach Maßgabe der Preisliste erreicht wurde. Provisionsgutschriften werden bei zielgerechtem Zahlungseingang der Folgerechnung zur Verrechnung beigegeben. Bei Bankeinzug wird der Rechnungsbetrag im Rahmen der Fälligkeit ca. 2 Wochen nach dem Rechnungsdatum abgebucht; jedoch wird die Gutschrift oder Skonto sofort in Abzug gebracht. Mengenrabatte bei Farbplots werden gem. Staffelpreisliste im Folgemonat bzw. bis zum Jahresende verrechnet. Erfüllungsort ist der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung.

 

10. DATENSCHUTZ

Die Daten des Kunden unterliegen, bedingt für die Auftragsabwicklung und Verkaufsstatistik, der Datenverarbeitung. Für die Auftragsabwicklung gestattet der Kunde, verschlüsselte Daten auf die Originale oder Vervielfältigungen aufzubringen.

 

Produktionsbedingte Datenverarbeitung und Speicherung

Alle produktionsbedingten Daten, das sind:

 

• Vorlagen (Papier etc.), Druck-Daten, Scan-Daten, Address-Daten etc.

 

werden ausschließlich zur Herstellung der vom Kunden geforderten Produkte genutzt. Die Löschung erfolgt turnusgemäß automatisch oder auf Anweisung des Auftraggebers. Alle gespeicherten Daten werden sicherungstechnisch, hermetisch von jedweden äußeren Zugriff auf einem zentralen Server gelagert.

 

Datensicherheit und Verschwiegenheitspflichten

Die Verschwiegenheitspflicht wird in jedem Fall gewährleistet (unser Kundenprofil schließt Behörden, Entwicklungsinstitute, Versorgungsunternehmen, Nuklearindustrie, Gutachter etc. ein). Alle gespeicherten Daten werden sicherungstechnisch, hermetisch von jedweden äußeren Zugriff auf einem zentralen Server gelagert; kritische Daten werden grundsätzlich nicht gespeichert. Alle Einrichtungen sind Alarm und Kamera gesichert.

 

Datenübermittlung an Dritte

Die Firma ADD active digital document wird Ihre personenbezogenen Daten in keinem Fall an Dritte verkaufen oder vermieten. Die Firma ADD übermittelt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich dann an Dritte, wenn:

 

• Sie eine Übermittlung / Nutzung angeordnet und explizit zugestimmt haben

• die Übermittlung zur Durchführung des Auftrag notwendig ist

• wenn eine vollstreckbare behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt

• soweit ein Auftrag gesetzlich zu unterbinden ist

 

Datenschutzbeauftragter

Gemäß § 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) obliegt die Aufgabe des Datenschutzes im Rahmen der Betriebsstruktur dem Geschäftsführer. Dieser nimmt auch die Aufgabe wahr.

 

11. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung.

 

12. UNWIRKSAMKEIT

Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.

 

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